Bayerische Finanzämter verschicken keine Erinnerungsbriefe „fällige Zahlungen“ mehr

Steuerzahler müssen sich eigenständig an fällige Vorauszahlungen erinnern, sonst drohen Geldstrafen.

Bislang verschickten die Finanzämter in Bayern Briefe, um an regelmäßig anstehende Zahlungstermine zu erinnern. Dieser Service wurde seit Anfang 2026 eingestellt. Wer dazu verpflichtet ist, Steuer-Vorauszahlungen zu leisten, muss sich selbstständig um die fristgerechte Überweisung kümmern.

Das bayerische Steueramt rät deshalb ein SEPA-Lastschriftverfahren bzw. einen Dauerauftrag einzurichten, um keine Zahlung zu verpassen. Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen – ohne erneute Erinnerung per Post. Bayern sei bislang das einzige Bundesland gewesen, dass diesen Erinnerungsservice nach angeboten habe.

Das Landesamt für Steuern teilt mit, dass die Einstellung der Zahlungserinnerung Geld spart. Papier, Druck und Versand verursachen demnach hohe Kosten. Durch die Umstellung spare die Behörde Papier und schone die öffentlichen Kassen.

Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Zahlungszeitpunkt sollen weiterhin aus den entsprechenden Steuerbescheiden ersichtlich bleiben.

Wer seine Überweisung der Vorauszahlung trotzdem verpasst, der muss mit einer Strafe rechnen. Das Finanzamt berechnet Säumniszuschläge. Ist der Betrag drei Tage nach Fristende nicht an die jeweilige Behörde überwiesen, wird für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag in Höhe von einem Prozent des abgerundeten rückständigen Vorauszahlungsbetrages fällig.

Die Hinweise auf die Umstellung erfolgten laut dem Landesamt für Steuern rechtzeitig unter anderem auf den Internetseiten der Finanzämter.

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Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.04.2026

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