BMF-Schreiben vom 26.01.2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten

Das BMF hat nunmehr am 26.01.2026 die finale Fassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht.

Das BMF hat sich in seinem Schreiben nun auch zu einer vom Handelsrecht (IDW RS IFA 1) abweichenden Beurteilung für das Steuerrecht geäußert. Unter Tz. 2.2.2.4 Randziffer 19 ff. heißt es u.a. zur Standardhebung: Eine ggf. hiervon abweichende Beurteilung in der Handelsbilanz (z.B. auch bei Maßnahmen der energetischen Sanierung) ist unerheblich.

Hierzu verweisen wir auf einen gleichlautenden Artikel des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen in der vdw aktuell vom 29.01.2026.

Zum Download des BMF-Schreibens vom 26.01.2026 klicken Sie bitte auf nachfolgenden Download-Button.

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