Bekanntgabefristen gemäß § 122 AO ab 01.01.2025 auf 4 Tage verlängert

Mit dem im Bundestag am 13.06.2024 beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz wurde das Postrecht modernisiert und unter anderem auch die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch für die Postdienstleister verlängert. Um die Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, wird die bisher vorgesehene Dreitagesfrist in eine Viertagesfrist verändert. Damit gelten Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, statt wie bisher nach drei Tagen; beim elektronischen Abruf von Bescheiddaten entsprechend vier Tage nach Bereitstellung der Daten.
Die verlängerten Laufzeitvorgaben führen auch zu Anpassungen bei der Fristberechnung. In seiner Stellungnahme hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an den Gesetzgeber gewandt und dafür eingesetzt, die Frist nicht am Wochenende enden zu lassen. Im Wirtschaftsausschuss des Bundestages wurde daraufhin nachgebessert und eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet. Der Bundesrat hat am 05.07.2024 dem Gesetz zugestimmt.
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